27.06.2012 · Fachbeitrag aus EE · Berufsrecht
Soll der Anwalt für Ehegatten ein Ehegattentestament errichten, kann es zu einer Interessenkollision kommen.
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27.06.2012 · Fachbeitrag aus EE · internationales Erbrecht
Am 13.3.12 hat das EU-Parlament den Vorschlag der Kommission für die EU-Erbrechtsverordnung, allerdings in geänderter Fassung, angenommen (COM [2009]0154 – C7-0236/2009 – 2009/0157[COD]). Der Rat der EU-Justizminister hat am 8.6.12 die EU-Erbrechtsverordnung angenommen. Sie wird voraussichtlich ab Mitte 2015 anzuwenden sein.
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27.06.2012 · Fachbeitrag aus EE · Übergabevertrag
In der Praxis ist oft streitig, ob Pflegepflichten in Übergabeverträgen höchstpersönlich sind und daher beim Tod des Verpflichteten entfallen.
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27.06.2012 · Fachbeitrag aus EE · Steuerrecht
Steuerrechtliche Nießbrauchsgestaltungen nehmen in der Praxis einen breiten Raum ein. Der Nießbrauch eignet sich zur Altersabsicherung. Häufig wird aber auch der überlebende Ehegatte mit einem Nießbrauch (Vermächtnisnießbrauch) abgesichert.
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27.06.2012 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuerrecht
Wird die Einzahlung eines Ehegatten auf ein Oder-Konto der Eheleute als freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten der Schenkungsteuer unterworfen, trägt das Finanzamt die Feststellungslast dafür, dass der nicht einzahlende Ehegatte tatsächlich und rechtlich frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen kann. Gibt es hierfür hinreichend deutliche objektive Anhaltspunkte, trägt dagegen der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast dafür, dass im ...
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27.06.2012 · Fachbeitrag aus EE · Annahme und Ausschlagung
§ 1643 Abs. 2 S. 2 BGB findet keine Anwendung, wenn die Eltern nach eigener Erbausschlagung die Erbschaft nachfolgend für drei ihrer vier Kinder ausschlagen und für eines annehmen. In einem solchen Fall der selektiven Ausschlagung ist eine familiengerichtliche Genehmigung (§ 1822 Nr. 2 BGB) erforderlich (KG 13.3.12, 1 W 747/11, ErbR 12, 159, Abruf-Nr. 121339 ).
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27.06.2012 · Fachbeitrag aus EE · Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft als solche kann mangels eigener Rechtsfähigkeit nicht Arbeitsvertragspartei sein. Mit dem Tod des Einzelfirmeninhabers werden die Miterben zur gesamten Hand Träger der Arbeitgeberrechte und -pflichten. Wird ein Arbeitnehmer Miterbe nach dem Arbeitgeber, verliert er kraft Gesetzes seine Arbeitnehmereigenschaft, da er nicht zugleich Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein kann. Eine Klage des Miterben (vorheriger Arbeitnehmer) auf Vergütung ist vor den ordentlichen Gerichten zu ...
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