27.03.2013 · Fachbeitrag aus EE · Entferntere Abkömmlinge
Als „hinterlassen“ im Sinne des § 2309 Alt. 2 BGB gelten nicht letztwillige oder lebzeitige Zuwendungen des Erblassers an den näheren, trotz Erb- und Pflichtteilsverzichts zum gewillkürten Alleinerben bestimmten Abkömmling, wenn dieser und der entferntere Abkömmling demselben, allein bedachten Stamm gesetzlicher Erben angehören (BGH 27.6.12, IV ZR 239/10, ZErb 12, 238, Abruf-Nr. 122110 ).
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27.03.2013 · Fachbeitrag aus EE · Verjährungsbeginn
Für den Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs kommt es nicht auf die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von Zusammensetzung und Wert des Nachlasses an. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn der Pflichtteilsberechtigte erst später von der Zugehörigkeit eines weiteren Gegenstands zum Nachlass erfährt. § 2313 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit Abs. 1 S. 3 BGB ist nicht entsprechend anzuwenden (BGH 16.1.13, IV ZR 232/12, n.v., Abruf-Nr. 130576 ).
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27.03.2013 · Fachbeitrag aus EE · Vor- und Nacherbschaft
Eine Hof wird nach dem Sondererbrecht vererbt, auch wenn die Hofeigenschaft vor Eintritt des Nacherbfalls weggefallen ist. Die Berufung des Hoferben auf sein Erbrecht ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil er zuvor irrtümlich seinen Pflichtteil verlangt und erhalten hat. Sind alle Erbprätendenten bei dem Vorerbfall von der Anwendung des allgemeinen Erbrechts ausgegangen, gilt: Der Hofnacherbe darf sich nicht auf das Sondererbrecht berufen, wenn der Hof bei Eintritt des Nacherbfalls auf Dauer ...
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27.03.2013 · Fachbeitrag aus EE · Ausschluss unbekannter Erben
Für ein Aufgebotsverfahren nach § 1170 BGB zum Ausschluss von unbekannten Erben besteht für eine natürliche Person als Gläubiger einer Buchgrundschuld ein Rechtsschutzinteresse nur, wenn keine andere die Gläubigerrechte weniger beeinträchtigende Möglichkeit der Grundbuchbereinigung existiert. Die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft, um mit dem Nachlasspfleger eine Einigung über die Löschung der Grundschuld herbeizuführen, ist gegenüber einem Aufgebotsverfahren vorrangig (OLG ...
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26.03.2013 · Nachricht aus EE · Entlassung aus dem Amt
Bedient ein Testamentsvollstrecker eigene Forderungen aus dem Nachlass (hier: angebliche Honorarforderungen), ohne diese dem Erben gegenüber in einer im Einzelnen nachvollziehbaren, geschweige denn prüffähigen Weise darzutun, stellt dies einen wichtigen Grund für die Entlassung aus dem Amt dar, sofern nicht jene Verbindlichkeit dem Erblasser bei der Berufung des Testamentsvollstreckers mindestens bekannt war, von ihm ernst genommen wurde und der Erblasser eine „formlose” Bedienung des ...
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25.03.2013 · Nachricht aus EE · Umsatzsteuer
Die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachtetem Rehabilitationszentrum unter Fortführung des Pachtvertrags durch den Erwerber stellt eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen dar (BFH 19.12.12, XI R 38/10, Abruf-Nr. 130980 ).
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25.03.2013 · Nachricht aus EE · Verfahrensrecht
Eine Untätigkeit der Parteien führt dann nicht zum Stillstand des Verfahrens gemäß § 204 Abs. 2 S. 2 BGB und folglich auch nicht zum Ende der Verjährungshemmung, wenn die Verfahrensleitung beim Gericht liegt, das für den Fortgang des Prozesses Sorge zu tragen hat (BGH 7.2.13, VII ZR 263/11, Abruf-Nr. 130938 ).
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21.03.2013 · Nachricht aus EE · Erbschaftsteuer
Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen (BFH 19.2.13, II R 47/11, Abruf-Nr. 130879 ).
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19.03.2013 · Nachricht aus EE · Einsicht in die Patientenunterlagen
Der Anspruch auf Einsicht in die Patientenunterlagen geht nach dem Tod des Patienten auf die Erben über. Das Einsichtsrecht ist kein in vollem Umfang höchstpersönliches Recht, sondern enthält auch eine vermögensrechtliche Komponente (OLG München 6.12.12, 1 U 4005/12, n.v.).
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12.03.2013 · Nachricht aus EE · Erbrecht nichtehelicher Kinder
Einem vor dem 1.7.49 geborenen nichtehelichen Kind beziehungsweise dessen Abkömmlingen steht ein Erbrecht nach seinem Vater oder dessen Verwandten zu, wenn der Erblasser nach dem 28.5.09 verstorben ist. Unerheblich ist, ob der Vater des nichtehelichen Kindes oder das nichteheliche Kind bereits vor dem 29.5.09 verstorben ist (OLG München 21.1.13, 31 Wx 485/12, ZErb 13, 60).
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