28.11.2013 · Fachbeitrag aus EE · Mietrecht
Der Tod des Mieters beendet das Mietverhältnis nicht. Nach allgemeinen erbrechtlichen Regeln geht es im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über, § 1922 BGB. Dieser setzt das Mietverhältnis mit denselben Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag fort. Abweichend davon regeln §§ 563 bis 564 BGB die Rechtsnachfolge in Wohnraum. Sie lassen eine Sonderrechtsnachfolge für bestimmte Personen in das Mietverhältnis zu. Erfolgt keine Sonderrechtsnachfolge, bleibt es bei der ...
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27.11.2013 · Fachbeitrag aus EE · Schenkungsteuerrecht
Überträgt ein Elternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück an seinen Ehegatten weiter, ohne dem Elternteil gegenüber zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein, liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Elternteils an das Schwiegerkind vor (BFH 18.7.13, II R 37/11, DStR 13, 2103, Abruf-Nr. 133137 ).
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27.11.2013 · Fachbeitrag aus EE · Testament
Für die Ersatzerbenberufung des Ehegatten des eingesetzten Neffen im Wege der ergänzenden Testamentsauslegung eines gemeinschaftlichen Testaments kann der Umstand sprechen, dass die Berufung des Neffen nicht nur wegen des verwandtschaftlichen Verhältnisses zu einem der Erblasser, sondern auch wegen des freundschaftlichen Näheverhältnisses des Neffen und seiner Ehefrau zu den testierenden Eheleuten erfolgt ist (OLG Schleswig 10.6.13, 3 WX 15/13, n.v., Abruf-Nr. 133524 ).
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27.11.2013 · Fachbeitrag aus EE · Testament
Die Bestimmung in einem Ehegattentestament „Auch wenn der Überlebende von uns wieder heiratet, sollen seine Verfügungen bestehen bleiben und nur die Wechselbezüglichkeit zu den Verfügungen des Erstversterbenden aufgehoben werden“ kann im Allgemeinen nicht ergänzend dahin ausgelegt werden, dass dies nach dem Willen des Erblassers auch für den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft gelten soll (OLG Düsseldorf 17.7.13, 3 Wx 76/13, NotBZ 13, 391, Abruf-Nr. 133010 )
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27.11.2013 · Fachbeitrag aus EE · Testamentserrichtung
1.Die Frage, ob eine Demenz leichtgradig, mittelschwer oder schwer ist, muss im Hinblick auf die vier verschiedenen Dimensionen der Demenz (Gedächtnisleistungen, kognitive Leistungen, Fähigkeit zu vernünftigen Erwägungen, Formbarkeit) beurteilt werden. 2.Eine mittelschwere Demenz vom Alzheimertypus ist den „krankhaften Störungen der Geistestätigkeit“ i.S. von § 2229 Abs. 4 BGB zuzuordnen. 3.Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Person, die an Altersdemenz mittleren ...
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