27.06.2014 · Fachbeitrag aus EE · Vor- und Nacherbfolge
Der Erblasser kann bestimmen, dass ein Erbe erst erben soll, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist, § 2100 BGB. Er kann seinen Nachlass so über einen längeren Zeitraum regeln. Der Nachlass fällt dadurch in seiner Substanz letztlich dem Nacherben zu. In der Zeit vor Eintritt des Nacherbfalls soll der Vorerbe ähnlich wie der Nießbrauchsberechtigte die Nutzungen aus dem Stamm des Nachlasses ziehen können.
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27.06.2014 · Fachbeitrag aus EE · Behindertentestament
In EE 14, 95 hatten wir zustimmend über eine Entscheidung des LG Kassel zum Behindertentestament berichtet. Der folgende Beitrag kritisiert die Auffassung des LG Kassel, wonach das aus einer Erbauseinandersetzung erhaltene Surrogat nicht mehr zum Schonvermögen gehören soll.
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27.06.2014 · Fachbeitrag aus EE · Nachlassverzeichnis
Bei Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses entscheidet der Notar unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände nach eigenem Ermessen, welche konkreten Ermittlungen er vornimmt. Das Ergebnis muss er in der Urkunde niederlegen. Die eigene Erklärung muss zum Ausdruck bringen, dass nach den Ermittlungen keine weiteren Nachlassgegenstände vorhanden sind (OLG Koblenz 18.3.14, 2 W 495/13, Abruf-Nr. 141770 ).
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27.06.2014 · Fachbeitrag aus EE · Nachlasspflegschaft
Bei der Entscheidung über die Erteilung einer nachlassgerichtlichen Genehmigung für ein Grundstücksgeschäft nach § 1960 Abs. 2, § 1915 Abs. 1, § 1821 Nr. 1 BGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Maßgebend ist dabei das Interesse aller Erben, wie es sich im Entscheidungszeitpunkt darstellt (OLG München 10.4.14, 31 Wx 18/14 n.v., Abruf-Nr. 141771 ).
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27.06.2014 · Fachbeitrag aus EE · Erbschein
Wird ein gesetzlicher Erbe kraft Testaments von der Erbfolge ausgeschlossen, liegt es aus seiner Sicht nahe, die Wirksamkeit des Testaments infrage zu stellen. Sind die formalen Voraussetzungen für das Testament (§§ 2231 ff. BGB) erfüllt, kann er nur die Testierfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung anzweifeln. Im Hinblick auf die zunehmend hohe Altersstruktur der Erblasser drängt es sich mitunter auf, im Erbscheinsverfahren eine etwaige ...
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27.06.2014 · Fachbeitrag aus EE · Gerichtsstand der Erbschaft
Im Gerichtsstand der Erbschaft können auch Klagen wegen nicht in § 27 ZPO genannter Nachlassverbindlichkeiten erhoben werden, § 28 ZPO. Dazu gehören auch die Ansprüche eines Lebenspartners wegen zugunsten des Eigentums des anderen erbrachter Leistungen, die mit dessen Tod ihren Zweck verfehlen. Solche Verbindlichkeiten sind Erblasserschulden, mag die Herausgabepflicht selbst auch erst mit dem Erbfall eintreten (OLG Naumburg 27.11.13, 1 AR 25/13, ZEV 14, 170, Abruf-Nr. 141772 ).
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27.06.2014 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Grundstückserwerbsnebenkosten, zu denen auch die Maklervergütung gehört, mindern nicht den gemeinen Wert bzw. Verkehrswert einer Immobilie im Rahmen der Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer (FG Köln 12.2.14, 4 K 3081/13, EFG 14, 818, Abruf-Nr. 141352 ).
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27.06.2014 · Fachbeitrag aus EE · Grundbuchrecht
1. Ein Nacherbenvermerk ist zu löschen, wenn dem Grundbuchamt nachgewiesen wird, dass das Grundstück aufgrund einer mit Zustimmung des Nacherben vorgenommenen Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass ausgeschieden ist. 2. Ist der Nacherbe unbekannt, bedarf die Verfügung der Zustimmung eines für ihn bestellten Pflegers. Ein nur abstrakt bestimmter Nacherbe ist im Zweifel ebenso bekannt wie ein namentlich bezeichneter Erbe, wenn feststeht, wer die abstrakte Bestimmung erfüllt und sich daran ...
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27.06.2014 · Nachricht aus EE · Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer ist eine Eigenschuld des Erben und keine Nachlassverbindlichkeit gem. § 1967 BGB, § 325 InsO (FG Münster 30.4.14, 3 K 1915/12 Erb).
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24.06.2014 · Nachricht aus EE · Nachlassverzeichnis
Bei Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses entscheidet der Notar unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände nach eigenem Ermessen, welche konkreten Ermittlungen er vornimmt. Das Ergebnis muss er in der Urkunde niederlegen. Die eigene Erklärung muss zum Ausdruck bringen, dass nach den Ermittlungen keine weiteren Nachlassgegenstände vorhanden sind (OLG Koblenz 18.3.14, 2 W 495/13, Abruf-Nr. 141770 ).
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