25.05.2016 · Fachbeitrag aus EE · Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Die Menschen werden immer älter. Damit steigt auch die Zahl Erwachsener, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Notwendigkeit, beizeiten Vorsorge zu treffen, hat der Gesetzgeber gesehen und Gestaltungsmittel in Form der Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung zur Verfügung gestellt. Die Rechtsprechung stellt an den Inhalt und die Gestaltung hohe ...
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25.05.2016 ·
Sonderausgaben aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Die Menschen werden immer älter. Damit steigt auch die Zahl Erwachsener, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Notwendigkeit, beizeiten Vorsorge zu treffen, hat der Gesetzgeber gesehen und Gestaltungsmittel in Form der Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung zur Verfügung gestellt. Die Rechtsprechung stellt an den Inhalt und die Gestaltung hohe ...
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25.05.2016 · Fachbeitrag aus EE · Ausgleichungspflicht
Berechnen Sie den Pflichtteil eines Abkömmlings, ist § 2316 BGB zu beachten, wenn ein Abkömmling z. B. eine Zuwendung des Erblassers ausgleichen muss. Der Beitrag zeigt, wie Sie den Pflichtteil richtig berechnen.
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25.05.2016 · Fachbeitrag aus EE · Nachlassplanung
Wird der Erblasser mehrere Erben haben und befinden sich Immobilien im Nachlass, kommt als Gestaltungselement der Nachlassplanung die Teilungsanordnung in Betracht. Sie kann helfen, Streit zu vermeiden. Der Beitrag zeigt entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten.
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16.05.2016 · Fachbeitrag aus EE · Zwangsvollstreckung
§ 2314 Abs. 1 BGB begründet eine originäre Pflicht des Erben, Auskunft zu erteilen. Es reicht nicht, wenn der Erbe seine Auskunftsrechte gegenüber der Bank abtritt. Der Erbe muss selbst ermitteln, insbesondere die (vollständigen) Kontoauszüge, Sparbücher oder vergleichbare Bankunterlagen in den letzten zehn Jahren einsehen. Verfügungen, denen Schenkungen oder sonstige Zuwendungen zugrunde liegen, muss er zusammenstellen, wenn sie einen bestimmten Betrag übersteigen (OLG Stuttgart ...
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16.05.2016 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Bei der Erbschaftsteuer sind Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, soweit die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall auch tatsächlich festgesetzt wird.
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12.05.2016 · Fachbeitrag aus EE · Erbschein
Nach § 2079 S. 1 BGB ist eine letztwillige Verfügung anfechtbar, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, der erst geboren worden ist, nachdem das Testament errichtet worden ist. Folge: Die gesamte letztwillige Verfügung ist nichtig. Einzelne Verfügungen bleiben nur wirksam, wenn nach § 2079 S. 2 BGB positiv feststellbar ist, dass sie der Erblasser so auch getroffen hätte, falls er von dem weiteren Pflichtteilsberechtigten ...
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09.05.2016 · Nachricht aus EE · Kindergeld
Kindergeld wird dem Elternteil als Einkommen zugerechnet, der Grundsicherungsleistungen bezieht. Dies gilt auch, wenn das Kind selbst über Vermögen verfügt und daher im Gegensatz zu seinen Eltern keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungenhat (LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss 15.10.15, L 6 AS 1100/15).
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04.05.2016 · Nachricht aus EE · Berliner Testament
Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte können sich bei einem Berliner Testament auch aus einer testamentarisch angeordneten Verzinsung eines Vermächtnisanspruchs ergeben (BFH 20.10.15, VIII R 40/13).
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04.05.2016 · Fachbeitrag aus EE · Fortbildung
Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte 5 Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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