07.11.2016 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Rechtsgeschäftliche Fürsorge
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter), in bestimmten Situationen alle oder bestimmte Aufgaben für ihn zu erledigen §§ 164 ff. BGB. Der Bevollmächtigte vertritt den Vollmachtgeber im Willen, d. h., er entscheidet anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Das Verhältnis zwischen Voll¬machtgeber und Bevollmächtigtem (sog. Auftrag) bestimmt sich nach §§ 662 ff. BGB. Es wird unterschieden zwischen ...
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07.11.2016 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Rechtsgeschäftliche Fürsorge
Mit der Patientenverfügung äußert der Verfügende seinen Willen, ob er medizinisch behandelt werden möchte oder nicht, wenn er seine Wünsche aufgrund seiner physischen und psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Die Patientenverfügung ist in § 1901a Abs. 1 S. 1 BGB legal definiert. Sie wendet sich, anders als die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, direkt an den behandelnden Arzt und das Pflegepersonal. Sie ist aber auch für den Fall zu berücksichtigen, dass ein ...
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27.10.2016 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Die Erbrechtsreform, die am 1.1.10 in Kraft getreten ist, hat die Stundung von Pflichtteilsansprüchen neugestaltet und dadurch „maßvoll“ erleichtert (vgl. BT-Drucksache 16/8954, 21). Der Erbe kann das Stundungsverlangen beim Nachlassgericht geltend machen, der verklagte Erbe kann von der Stundungsmöglichkeit im anhängigen Zivilprozess Gebrauch machen.
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27.10.2016 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Die Erbrechtsreform, die am 1.1.10 in Kraft getreten ist, hat die Stundung von Pflichtteilsansprüchen neugestaltet und dadurch „maßvoll“ erleichtert (vgl. BT-Drucksache 16/8954, 21). Der Erbe kann das Stundungsverlangen beim Nachlassgericht geltend machen, der verklagte Erbe kann von der Stundungsmöglichkeit im anhängigen Zivilprozess Gebrauch machen.
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26.10.2016 · Fachbeitrag aus EE · Stundung
Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall, ist also nach dem Tod des Erblassers fällig. Setzt der Pflichtteilsberechtigte umgehend seinen Anspruch durch, kann dies den Erben unter Umständen in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Besteht z. B. das Vermögen des Erblassers im Wesentlichen aus einem Eigenheim bzw. einem Unternehmen, muss er oft Kredite aufnehmen und/oder Vermögenswerte versilbern, um die Pflichtteilsansprüche zu erfüllen. Der Beitrag zeigt dem Praktiker, wie ...
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26.10.2016 · Fachbeitrag aus EE · Rangfolge der Erbordnungen nach ZGB und BGB
Über das Erbrecht eines nicht ehelichen Kindes in der vierten Erbordnung zu einem zum Zeitpunkt des Beitrittsgebiets lebenden, vor dem 29.5.09 verstorbenen Erblassers ging es in einer aktuellen Entscheidung des KG. Sie sorgt für Anwendungsklarheit bezüglich des ZGB und des BGB unter Beachtung der Überleitungsvorschriften Art. 230 und Art. 235 § 1 EGBGB.
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17.10.2016 · Fachbeitrag aus EE · Fortbildung
Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte fünf Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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17.10.2016 · Fachbeitrag aus EE · Kontrollbetreuer
Trotz Vorsorgevollmacht kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen, wenn der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten nicht mehr überwachen und die Vollmacht nicht mehr widerrufen kann. Der BGH stellt klar, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind.
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17.10.2016 · Fachbeitrag aus EE · Nachlassverwaltung
Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung galten die von einem Nachlassverwalter verursachten Steuerschulden allenfalls als eine Nachlasserbenschuld, d. h. sie hatten eine Doppelstellung als Nachlassverbindlichkeit und als Eigenschuld des Erben. Der BFH hat nun seine Ansicht geändert. Der Beitrag erläutert, wie der BFH diese Schulden einordnet und welche Konsequenzen das für die Praxis hat.
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05.10.2016 · Nachricht aus EE · Vermittlungsausschuss
Verhandlungserfolg im Vermittlungsausschuss: Bund und Länder haben sich bezüglich der Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Nach mehr als siebenstündiger Beratung beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 22.09.2016 einen Kompromissvorschlag.
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