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  • 28.11.2017 · Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis

    Wahlvermächtnis

    Der Erblasser kann ein Vermächtnis in der Art anordnen, dass der Vermächtnisnehmer von mehreren Gegenständen nur den einen oder den anderen erhalten soll. Die Musterformulierung zeigt, wie der Erblasser das so genannte Wahlvermächtnis gestalten kann.