05.12.2011 · Fachbeitrag aus CB · Laborabrechnung
Die Mehrzahl der Privatliquidationen von Chefärzten bettenführender Abteilungen, die dem Verfasser bislang vorlagen, enthielten Gebührenpositionen aus den Abschnitten M II (Basislabor) und M III bzw. IV GOÄ (Speziallabor) GOÄ. Bei einer genaueren Betrachtung dieser Liquidationen stellte sich dann häufig heraus, dass die betroffenen Chefärzte diese Gebührenpositionen gar nicht oder allenfalls teilweise hätten abrechnen dürfen. Die Tatsache, dass gleichwohl die Abrechnung erfolgte, war ...
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05.12.2011 · Fachbeitrag aus CB · TV-Ärzte
Am 5. November 2011 haben der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (Marburger Bund) und die Arbeitgebervereinigung Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ihre Tarifauseinandersetzung zur Vergütung von Ärztinnen und Ärzten an deutschen Universitätskliniken beigelegt und sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis Ende Februar 2013 und gilt ab 2012 auch für im Justizvollzugsdienst tätige Mediziner. Für die ...
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05.12.2011 · Fachbeitrag aus CB · Arzthaftung
In exponierter Stellung ist der Chefarzt medizinisch Gesamtverantwortlicher für seine Abteilung. In Haftungsprozessen kann dies bedeuten, dass er wegen Verletzung der Überwachungspflicht für Fehler der nachgeordneten Mitarbeiter verantwortlich gemacht werden kann. Einen Überblick über das sogenannte Organisationsverschulden des Chefarztes im Haftungsrecht gibt der folgende Artikel.
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30.11.2011 · Fachbeitrag aus CB · Lohnsteuer
Das Finanzgericht (FG) Münster hat in einem aktuellen Urteil vom 7. Juni 2011 (Az: 1 K 3800/09 L) festgestellt, dass Einkünfte eines Chefarztes aus wahlärztlicher Behandlung steuerpflichtiger Arbeitslohn und damit dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen sind. Der Auffassung des Chefarztes, es handele sich um freiberufliche Einkünfte, folgte das Gericht nicht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen.
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24.10.2011 · Fachbeitrag aus CB · Klinikführung
Chefarzt und Ärztlicher Direktor (ÄD) in einer Person, was bedeutet das für den Funktionsinhaber? Kann er jetzt Dinge durchsetzen, die ihm als Chefarzt nicht möglich sind? Oder hat er sich eher eine Zusatzaufgabe „aufgehalst“, die seine Arbeitsbelastung noch potenziert und vornehmlich schwierige Situationen provoziert? Die Medizinjournalistin Katharina Daniels interviewt im Auftrag des „Chefärzte Brief“ zwei Experten zu diesen Fragen: Prof. Dr. med. Arno Deister und Jens Hollmann.
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24.10.2011 · Fachbeitrag aus CB · Arzthaftung
Häufig treten Patienten mit komplizierten Erkrankungen an Chefärzte heran, weil sie die bestmögliche operative Versorgung wünschen. Gerade wenn schon Vor-Operationen stattfanden, die aber nicht den gewünschten Erfolg brachten, bestehen besondere Aufklärungspflichten. Dies gilt auch und insbesondere für Re-Operationen.
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24.10.2011 · Fachbeitrag aus CB · Gesetzgebung
Wie steht es um das Versorgungsstrukturgesetz? Am 23. September fanden die erste Lesung im Bundestag sowie der erste Durchgang im Bundesrat statt. Im Ping-Pong-Spiel zwischen Bundesrat und Bundestag haben sich dabei für den Gesetzentwurf wesentliche Veränderungen ergeben, da die Länder eine Beschneidung ihrer Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Krankenhausplanung befürchteten.
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24.10.2011 · Fachbeitrag aus CB · Personalführung
Fragt man Chefärzte, wer sie bei ihrer Arbeit wirksam entlasten könnte, fallen den meisten zunächst ihre ärztlichen Fachkräfte ein. Dass aber ein gut aufgestelltes und qualifiziertes Sekretariat wesentlich zu ihrer Entlastung beitragen kann, ist vielen gar nicht bewusst. Noch immer sind sehr viele Chefarztsekretariate wie ein klassisches Vorzimmer organisiert. In der Folge wird eine wichtige Chance zur effektiven Unterstützung der eigenen Arbeit vertan und gleichzeitig die Aufwertung der ...
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19.10.2011 · Fachbeitrag aus CB · Intensivmedizin
Wenn auf der Intensivstation nicht ein Arzt – gegebenenfalls unter Hinzuziehung anderer Ärzte – die Patienten betreut, sondern mehrere Ärzte die Patienten „gleichberechtigt“ behandeln, kann Nr. 435 GOÄ trotzdem nur einmal berechnet werden. Man sollte sich darüber verständigen, wer beim jeweiligen Patienten die Nr. 435 berechnet und ob man gegebenenfalls im Innenverhältnis eine Aufteilung vornimmt. Neben der Nr. 435 nicht ausgeschlossene Leistungen werden von dem Arzt berechnet, ...
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