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  • 27.05.2014 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Kein zeitlicher Mindestumfang für ärztlichen Leiter eines Medizinischen Versorgungszentrums

    | Der ärztliche Leiter eines MVZ kann auch mit einer Arbeitszeit von lediglich zehn Wochenstunden (Faktor 0,25) angestellt sein. Das Gesetz kennt insoweit keinen Mindesttätigkeitsumfang von 20 Wochenstunden. Dies hat das Sozialgericht (SG) Nürnberg mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 9. April 2014 (Az. S 1 KA 2/14, Abruf-Nr. 141591 ) entschieden. |