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  • · Fachbeitrag · Verordnung

    Einhaltung der AMVV in Ermächtigungsambulanzen jetzt auch in Bayern auf dem Prüfstand

    | Die Krankenkassen prüfen die Einhaltung der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) in Ermächtigungsambulanzen jetzt auch verstärkt im Freistaat Bayern. Diese Information erreichte die CB-Redaktion aus Autorenkreisen. |

     

    MERKE | Im Jahr 2017 hatte die AOK Niedersachsen flächendeckend überprüft, ob in Ermächtigungsambulanzen die AMVV eingehalten wurde. Dabei ging es um Regressforderungen in der Größenordnung zwischen 120.000 Euro und 1,5 Mio. Euro. Inzwischen wurden die laufenden Verfahren in Niedersachsen überwiegend durch Vergleiche beendet. Damalige CB-Berichte hatten schon damals ein Übergreifen der flächendeckenden Überprüfungspraxis auf andere Bundesländer als mögliches Szenario aufgezeigt (CB 10/2017, Seite 16 und CB 03/2017, Seite 11).

     

    Die Details zur neuerlichen Überprüfungswelle in Bayern und die mit dem Thema noch immer ungeklärten Rechtsfragen beleuchtet der CB in einem Folgebeitrag.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 1 | ID 45186176