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  • 29.04.2026 · Fachbeitrag · Vergütung

    Selbstzahlerklausel unwirksam: GKV-Patient wehrt sich gegen Forderung von 15.300 Euro

    Krankenhäuser dürfen von gesetzlich versicherten Patienten (GKV-Patienten) nicht die private Zahlung der stationären Behandlungskosten fordern. Entsprechende Klauseln im Behandlungsvertrag sind unwirksam (Oberlandesgericht [OLG] Dresden, Beschluss vom 05.11.2025, Az. 4 W 691/25).