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  • · Fachbeitrag · Patientensicherheit

    Wie weit müssen Sicherungsmaßnahmen bei suizidgefährdeten Patienten gehen?

    von RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

    Auch außerhalb geschlossener psychiatrischer Stationen werden suizidgefährdete Patienten behandelt. Obwohl ein Suizid nie hundertprozentig vermeidbar ist, stellt sich die Frage: Wie umfassend und in welchen Situationen im Rahmen der stationären Behandlung sind Sicherungsmaßnahmen notwendig? Die Antwort gibt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 03.04.2025 (Az 5 Ws 48/25). Daraus lässt sich für die Arztseite entnehmen: Die Sicherung muss verhältnismäßig sein.

    Hochrisikopatient stranguliert sich im Patientenbadezimmer

    Der Beschluss des OLG Hamm erging im strafrechtlichen Zusammenhang. Zugrunde lag ein Fall, in dem ein Patient in der geschlossenen Abteilung einer Klinik Suizid beging, indem er sich mit einem Duschschlauch im Badezimmer strangulierte. Knapp zehn Jahre zuvor war der Patient schon einmal in stationärer Behandlung gewesen, nachdem er beabsichtigt hatte, mit dem Pkw seiner Eltern gegen einen Brückenpfeiler zu fahren. Zwei Jahre später hatte er sich auf eigenen Wunsch erneut in die Klinik begeben, wo er im Badezimmer einen Spiegel zerschlug und sich mit einer Scherbe Schnittwunden am Handgelenk und am Hals beibrachte. Danach jedoch besserte sich sein Zustand in ambulanter Behandlung und unter medikamentöser Versorgung.

     

    Nach einem Rückfall des Patienten mit Verstärkung von wahnhaften Gedanken und geäußerten Suizidabsichten wurde er in die geschlossene Station der Klinik aufgenommen. Eine sofortige Unterbringung nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) war behördlich angeordnet worden. Im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung wurde die Suizidalität mit „Hochrisiko“ bewertet. Am Morgen des fraglichen Tages fand ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt statt, im Rahmen dessen der Patient sich von seiner Suizidalität distanzierte und ein antisuizidales Bündnis per Handschlag geschlossen wurde. Gleichwohl wurde er am Nachmittag tot in seinem Patientenbad aufgefunden – stranguliert mit einem Duschschlauch um den Hals, den er an einer Armatur befestigt hatte. Das Patientenzimmer war für das Pflegepersonal durch ein Fenster jederzeit einsehbar gewesen, das Patientenbadezimmer jedoch nicht.