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  • · Fachbeitrag · Patientenaufklärung

    Aufklärungsgespräch und Einwilligung ‒ wann und wie?

    beantwortet von RA, FA MedR Philip Christmann, Berlin, christmann-law.de

    | Zum Beitrag im CB 06/2022, Seite 13 ) erhielt die CB-Redaktion zwei Leserfragen. Diese geben wir hier mit den Antworten des Autors wieder. |

     

    Frage: Wie viel Zeit sollte im Idealfall zwischen der Aufklärung über einen Eingriff und der schriftlichen Einwilligung des Patienten liegen? Sehr gängige Praxis in unserem Haus ist es, dem Patienten bei Elektiveingriffen (z. B. Hernien, Schilddrüsen-OPs, GI-Krebsoperationen) den (Diomed-)Aufklärungsbogen auszuhändigen (Lesezeit 15 bis 30 min). Dann folgt das Aufklärungsgespräch (Dauer 5 bis 15 min), anschließend unterzeichnet der Patient den Aufklärungsbogen. Der Patient wird aktiv gefragt, ob er eine Kopie des Aufklärungsbogens möchte, und erhält diese im Falle der Bejahung. Aufklärung und Unterzeichnung geschehen mindestens am Vortag der OP, oft auch zwei bis drei Tage vorher. Somit kann der Patient seine Entscheidung noch einmal überschlafen und seine Einwilligung in die OP vor der OP zurücknehmen. Wie beurteilen Sie diese Praxis?

     

    Antwort: Für Ärzte am sichersten ist es, wenn das Aufklärungsgespräch

    • 1. in dem Moment stattfindet, in dem der Patient mit dem Arzt erstmalig das Für und Wider der OP bespricht und sich dann ‒ entweder unmittelbar oder Tage später ‒ für oder gegen die OP entscheidet).
    • 2. möglichst früh erfolgt (d. h. mindestens 24 Stunden vor der OP ‒ es sei, denn, es liegt ein Notfall vor).

     

    • Leider häufig anzutreffen, aber zu vermeiden ist folgende Situation

    Eine OP ist für den 21.06.2022 geplant. Der Patient entscheidet sich am 10.06.2022 im Gespräch mit seinem Arzt (ohne umfassende Risikoaufklärung) grundsätzlich für die OP. Er wird dann am 20.06.2022 stationär aufgenommen. Am Tag der Aufnahme erhält er den Aufklärungsbogen (in dem die Risiken aufgeführt sind) und unterzeichnet diesen. Hier fallen Aufklärung und Entscheidung auseinander. Der Patient kann sich aber nur dann wirklich frei und informiert entscheiden, wenn er schon vor der Entscheidung über die Risiken aufgeklärt wurde. Es ist nicht korrekt, wenn der Patient sich schon grundsätzlich für oder gegen eine OP entscheidet, ohne die Risiken im Detail zu kennen.

     

    Frage: In manchen Aufklärungsbögen sind an einer oder mehreren Stellen Freiräume für Notizen und/oder Zeitangaben vorgesehen. Manche Kollegen nutzen diese, um Anfang und Ende des Aufklärungsgesprächs mit Uhrzeit sowie den Zeitpunkt der Unterschrift des Patienten zu dokumentieren. Was halten Sie von diesem Prozedere?

     

    Antwort: Die Idee, die Dauer des Aufklärungsgesprächs auf dem Aufklärungsformular zu vermerken, finde ich sehr gut. Denn die Gesprächsdauer ist oft ein Streitthema vor Gericht. Da würde eine Zeitangabe allen Beteiligten bei der Rechtsfindung sehr helfen. Da viele Ärzte das Aufklärungsgespräch sehr kurz halten, kann eine solche Dokumentation aber auch nach hinten losgehen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2022 | Seite 15 | ID 48429302