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  • · Fachbeitrag · Krankenhausrecht

    Krankenhausvergütung: Was Sie als Chefarzt zur neuen BSG-Rechtsprechung wissen sollten

    von Dr. Kyrill Makoski, Fachanwalt für Medizinrecht, Möller und Partner, Düsseldorf, www.m-u-p.info

    | Seit dem vergangenen Jahr hat das Bundessozialgericht (BSG) mehrere Entscheidungen getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf die Vergütung der Krankenhausbehandlung haben. Dabei hat es mit der bisherigen Rechtsprechung gebrochen oder zusätzliche Voraussetzungen aufgestellt, die sich dem Gesetz so nicht entnehmen lassen. Die Auswirkungen der neuen BSG-Rechtsprechung treffen mittelbar auch Chefärzte. |

    Wann werden Fälle zusammen abgerechnet?

    Einige BSG-Entscheidungen sind auch zu der Frage ergangen, wann die Bedingungen für eine Fallzusammenführung vorliegen. Grundsätzlich ist diese Frage in der Fallpauschalen-Vereinbarung (FPV) geregelt. Demnach ist die gesamte Behandlung zusammen abzurechnen, wenn der Patient kurz nach der Entlassung erneut in das Krankenhaus aufgenommen wird. § 2 FPV enthält hierzu verschiedene Konstellationen, in denen die Behandlung zusammenzufassen ist:

     

    • Varianten für Fallzusammenführung nach § 2 FPV
    • Wenn der Patient innerhalb der oberen Grenzverweildauer aufgenommen wird und beide Behandlungen in dieselbe Basis-DRG eingestuft werden (§ 2 Abs. 1 FPV)
    • Wenn der Patient
      • innerhalb von 30 Tagen nach der Erstaufnahme erneut aufgenommen wird
      • und die abrechenbaren Fallpauschalen innerhalb derselben Hauptdiagnosegruppe liegen
      • und der erste Aufenthalt mit einer „Medizinischen Partition“ und der zweite Aufenthalt mit einer „operativen Partition“ eingruppiert wird, um zum Beispiel eine Trennung von Voruntersuchung und Operation zu vermeiden (§ 2 Abs. 2 FPV)
    • Wenn der Patient wegen einer in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation innerhalb der oberen Grenzverweildauer wieder aufgenommen wird (§ 2 Abs. 3 FPV)