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  • · Fachbeitrag · Krankenhausrecht

    Beschäftigung ausländischer Ärzte am Krankenhaus: Haftungsrisiko für den Chefarzt?

    von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Rainer Hellweg, Kanzlei Schroeder-Printzen, Kaufmann & Kollegen, Hannover, www.spkt.de

    | Sprechen Sie deutsch? Diese Frage wird nicht nur von Ärzten an Patienten, sondern zunehmend auch von Patienten an Ärzte gestellt: Nachwuchsmangel und wirtschaftlicher Druck führen dazu, dass zunehmend ausländische Ärzte an deutschen Krankenhäuser angestellt werden. Was dies für den Chefarzt aus haftungsrechtlicher Sicht bedeutet und worauf er zu achten hat, zeigt der folgende Artikel. |

    Organisationsverschulden als Haftungsgrund

    Der Chefarzt ist in exponierter Stellung medizinisch gesamtverantwortlich für seine Abteilung. Verletzt er seine Überwachungspflicht, kann er auch für Fehler von nachgeordneten Mitarbeitern verantwortlich gemacht werden.

     

    Nach dem sogenannten Facharztstandard hat der Patient Anspruch auf eine ärztliche Behandlung, die dem Stand eines erfahrenen Facharztes entspricht. Die Organisationsstruktur in der Abteilung und eine entsprechende Einteilung der Mitarbeiter müssen gewährleisten, dass jeweils ein hinreichend qualifizierter und geeigneter ärztlicher Mitarbeiter für die Patientenversorgung zur Verfügung steht. Hier obliegt dem Chefarzt die Organisationspflicht.