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  • 10.02.2026 · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

    Rufbereitschaft: Sturz im privaten Treppenhaus ist kein Arbeitsunfall

    | Wer zu Hause in Rufbereitschaft ist und auf dem Weg zur Außentür im Treppenhaus stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.11.2025, Az. L 3 U 42/24, Abruf-Nr. 251241 ). Der Fall betrifft zwar den Fahrer eines Abschleppdienstes, ist aber auch für Krankenhausärzte relevant. |