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  • 10.02.2026 · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

    Rufbereitschaft: Sturz im privaten Treppenhaus ist kein Arbeitsunfall

    Wer zu Hause in Rufbereitschaft ist und auf dem Weg zur Außentür im Treppenhaus stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.11.2025, Az. L 3 U 42/24, Abruf-Nr. 251241 ). Der Fall betrifft zwar den Fahrer eines Abschleppdienstes, ist aber auch für Krankenhausärzte relevant.