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Bundestag beschließt Triagegesetz
| Der Bundestag hat das sog. Triagegesetz beschlossen. Demnach dürfen bei intensivmedizinischen Versorgungsengpässen (z. B. in einer Pandemie) behinderte oder alte Menschen nicht benachteiligt werden. Wesentliches Entscheidungskriterium soll die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit des Patienten“ sein. Kritiker bemängeln, dass trotz Triagegesetz weiterhin Rechtsunsicherheit bestehe, andere sehen die Regelung als kaum praktikabel an. |
PRAXISTIPP | (Chef-)Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus sind weiterhin gut beraten, sich in kritischen Entscheidungssituationen an die Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv-und Notfallmedizin (DIVI; Abruf-Nr. 47850076) zu halten. Weitere Handlungstipps finden Sie in CB 02/2022, Seite 4 f. |