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  • · Fachbeitrag · Berufsrecht/Strafrecht

    Wie weit geht die ärztliche Schweigepflicht? ‒ Antworten auf Fragen an die CB-Redaktion

    beantwortet von RA Dr. Matthias Losert, LL. M., Berlin, matthias-losert.de

    | Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ist nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar (online unter iww.de/s9982 ). Auch in § 9 Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) ist die ärztliche Schweigepflicht normiert (online unter iww.de/s9983 ). Wenn ein Arzt die Schweigepflicht bricht, wird neben dem Strafverfahren auch ein standesrechtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet. Und doch kann in bestimmten Fällen ein Bruch der Schweigepflicht erlaubt, ja sogar geboten sein. Zu diesem Thema erreichen die CB-Redaktion immer wieder Fragen von Leserinnen und Lesern. Einige davon beantwortet dieser Beitrag. |

     

    Frage: Ein Arzt behandelt einen Patienten wegen einer HIV-Infektion. Der Patient wünscht, dass seine Ehefrau nichts von der Infektion erfährt. Am nächsten Tag lässt sich die Ehefrau vom gleichen Arzt behandeln. Darf der Arzt ihr die Infektion ihres Gatten offenbaren?

     

    Antwort: Die Antwort gibt die Regelung des § 34 StGB zum sogenannten (hier: den Bruch der Schweigepflicht) rechtfertigenden Notstand: