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  • · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Deutsche Approbation für osteuropäische Ärzte: keine Internatur erforderlich!

    von RA Lucas Augustyn, Voß & Partner, Münster, voss-medizinrecht.de

    | Ärzte, die ihr Studium außerhalb der EU absolviert haben, erhalten die deutsche Approbation nur, wenn sie nach deutschem Recht ein abgeschlossenes, gleichwertiges Studium nachweisen können. Doch wann gilt ein ausländisches Curriculum nach deutschem Recht als abgeschlossen? Eine in Kasachstan geborenen Deutsche, die in der Ukraine Medizin studiert hatte, war mit ihrer Klage erfolgreich. Das Gericht hat klargestellt: Damit ein in Osteuropa absolviertes Studium hierzulande als abgeschlossen gilt, ist die sog. Internatur (s. u.) nicht erforderlich (Verwaltungsgericht [VG] Bremen, Urteil vom 23.03.2023, Az. 5 K 1763/21). |

    Der steinige Weg zur deutschen Approbation

    Ärzte, die ihr Studium außerhalb der EU absolviert haben, stehen in Deutschland oft vor einer Vielzahl an Problemen, bevor sie ihre Approbation erhalten können. Meistens betrifft dies die Inhalte des Studiums, es fehlt dann (vorübergehend) an der nachgewiesenen Gleichwertigkeit der Ausbildung zur ärztlichen Ausbildung nach deutschem Recht.

     

    Bei Abschlüssen aus einigen Ländern bereitet aber schon die Frage Probleme, ob das Studium überhaupt abgeschlossen ist. Dies ist laut der Bundesärzteordnung die zweite fachliche Voraussetzung für die Erteilung der Approbation. Bis zuletzt wurden beispielsweise Abschlüsse aus Nordzypern nicht anerkannt, da Deutschland der Region die Staatlichkeit abspricht. Nach einem Urteil des VG Bremen, das vor dem o. g. Urteil erging, ist die Frage zwar in einigen Bundesländern erledigt (vgl. Beitrag im CB 09/2022, Seite 13 ff.), aber in anderen Bundesländern weiterhin aktuell.