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  • 19.12.2014 · Fachbeitrag · Arzthaftungsrecht

    Wer muss Fehler eines technischen Geräts bei Untersuchung des Herzkatheters beweisen?

    | Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat geurteilt, dass Zweifel bei der Feststellung der Fehlerquelle beim Einsatz eines technischen Gerätes bei einer Herzkatheteruntersuchung zulasten des Arztes gehen (Urteil vom 29. August 2014, Az. 4 U 21/13, Abruf-Nr. 143541 ). |