· Fachbeitrag · Arzthaftung
BGH bestätigt: Ärzte haften nicht für Schutzimpfungen gegen das Coronavirus!
von RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover
Aktuell und in den letzten Jahren haben Patienten in zahlreichen Fällen Haftungsansprüche geltend gemacht und Klagen bei den Gerichten eingereicht, die sich auf angebliche Impffehler und Gesundheitsschäden durch Corona-Schutzimpfungen beziehen. Hier hat der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr ein wegweisendes Urteil (09.10.2025, Az. III ZR 180/24) gesprochen. Demnach können Ärzte nicht für Schäden aus bis zum 07.04.2023 durchgeführten Schutzimpfungen haftbar gemacht werden. Das Urteil ist auch für Krankenhausärzte relevant.
Herzerkrankung nach Booster-Impfung – Klage scheitert
In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um eine Impfung, die im Dezember 2021 durch eine niedergelassene Ärztin für Allgemeinmedizin in ihrer Praxis vorgenommen worden war. Der Patient hatte bereits zuvor im Mai und Juli 2021 zwei Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten. Nunmehr ging es um die Booster-Impfung, die ihm verabreicht wurde. Etwa drei Wochen später wurde beim Patienten eine Herzerkrankung diagnostiziert.
Der Patient verklagte die Ärztin auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er machte geltend, er sei vor der Booster-Impfung nicht über Risiken und Behandlungsalternativen aufgeklärt worden. Die Impfung sei außerdem fehlerhaft verabreicht worden. Bei seiner Herzerkrankung handele es sich um einen Impfschaden. Infolge der Impfung seien seine kognitiven Fähigkeiten erheblich eingeschränkt. Es müsse von einer posttraumatischen Belastungsstörung ausgegangen werden. Der BGH bestätigte die Vorinstanzen und wies das vom Patienten eingelegte Rechtsmittel der Revision zurück.
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