15.01.2021 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Unbegründete Änderungskündigung eines Chefarztvertrags ist unwirksam
| Eine betriebsbedingte Änderungskündigung eines Chefarztes ist unwirksam, wenn das Änderungsangebot den außertariflichen Chefarztvertrag in ein tarifliches Gehaltsgefüge überführt, denn für eine Einbindung des Chefarztes auf Tarifniveau besteht kein Anlass. Das zeigt der folgende Fall, der in einem Vergleich endete. |