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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Kündigungsschutz ist nicht der Schutz vor der Kündigung, sondern vor deren Folgen

    von RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum, klostermann-rae.de

    | Der Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses lässt sich nicht immer verhindern. Ob eine Kündigung ‒ also die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ‒ wirksam ist, lässt sich indes immer arbeitsgerichtlich überprüfen. Teilweise lassen sich Kündigungen jedoch auch im Vorfeld vermeiden. Hilfreich ist insoweit, dass Sie die nachfolgend skizzierten Grundlagen der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Kündigungsschutz kennen und die Zeichen für eine drohende Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtzeitig deuten können. Denn selten deckt sich die Motivation des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden, mit den nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine Kündigung rechtfertigenden Gründen. |

    Die Motivation des Arbeitgebers

    Gleich einem Fußballtrainer ist der Chefarzt für den ‒ wirtschaftlichen ‒ Erfolg seiner Abteilung, die Stimmung im Team und die Erfüllung sämtlicher weiterer in ihn gesetzten Erwartungen verantwortlich. Dass er arbeitsrechtlich „nur“ für die Gewährleistung einer sorgfältigen Versorgung der ihm anvertrauten Patienten zuständig und nicht auch für die Bewirtschaftung der Abteilung oder die Besetzung des Stellenplans verantwortlich ist, wird dabei gern übersehen.

     

    Läuft die Abteilung also nicht wie erwartet, ist der Chefarzt ‒ ungeachtet externer widriger Umstände ‒ Schuld; jedoch auch eine „zu gut“ laufende Abteilung bewahrt ihren Leiter nicht immer vor deren Zerschlagung/Unterteilung oder der Trennung, dann häufig aufgrund persönlicher Differenzen und Konkurrenzsituationen oder auch nur wegen eines Wechsels des Geschäftsführers und damit einhergehend neuer Visionen und Ziele in der Ausrichtung des Leistungsspektrums. Vielfach treffen in der Position des Chefarztes konkurrierende Interessen und Verantwortungen zusammen, die generell konfliktträchtig sind: wirtschaftlicher Erfolg versus medizinischer Erfolg, Belastung der Mitarbeiter versus Patientenversorgung. Ist die Mitarbeiterfluktuation in der Abteilung zu groß, wird dem Chefarzt ein zu autoritärer Führungsstil vorgeworfen; ist er bei seinen Mitarbeitern zu beliebt, führt er die Abteilung nicht streng genug und schöpft die vorhandenen Human Resources nicht aus.