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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Hygieneskandal: Chefarzt zu unrecht gekündigt

    von RA Marc Strüder und RA Norbert H. Müller, FA für Arbeitsrecht und Steuerrecht, RAe Klostermann & Partner, Bochum, klostermann-rae.de

    | Das Arbeitsgericht (ArbG) Bremen-Bremerhaven hat die Kündigung gegenüber einem Chefarzt für rechtswidrig erklärt, der während eines Ausbruchs von ESBL-Klebsiellen Leiter der Kinderklink, der Neonatologie und der pädiatrischen Intensivstation war ( Urteil vom 23. Mai 2012, Az: 2 Ca 2565/11, Abruf-Nr. 123216 ). An den Folgen des Krankenhauskeims waren drei Säuglinge verstorben. Das Gericht konnte keinen Pflichtverstoß feststellen, der eine sofortige Kündigung des Chefarztes gerechtfertigt hätte. |

    Der Fall

    Die Klinikleitung kündigte dem Chefarzt Ende 2011 außerordentlich, nachdem in dem Klinikum mehrere Kinder einen ESBL-Keim aufwiesen und die drei Säuglinge daran verstorben waren. Anfang 2011 waren in der Klinik bereits MRSA-Infektionen aufgetaucht, die allerdings durch eine strikte Befolgung des Hygieneplans eingedämmt werden konnten. Im April 2011 traten in den dem Kläger unterstellten Stationen ESBL-Keime auf. Im September desselben Jahres wurde das Gesundheitsamt von einer Oberärztin der betreffenden Stationen über das gehäufte Auftreten der ESBL-Keime informiert.

     

    Erst rückblickend, nach Vorlage sämtlicher Untersuchungsergebnisse, wurde bekannt, dass in einer ersten Periode bei elf Patienten ESBL-Keime aufgetreten waren, in einer zweiten Periode bei weiteren zwölf. Nachdem eine klinikeigene Hygienekommission der Krankenhausleitung die ersten Ergebnisse vorgelegt hatte, wurde dem Chefarzt fristlos gekündigt. Auch nach der Kündigung wurde der Keim in dem Krankenhaus nicht vollständig beseitigt. Hauptvorwurf für die Kündigung war, dass der Kläger den Ausbruch von ESBL-Keimen nicht bemerkt bzw. verspätet gemeldet habe.