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  • · Fachbeitrag · Arbeits-/Beamtenrecht

    Urteil: Pensionierter Chefarzt darf in Konkurrenz zum alten Dienstherrn treten

    von RA, FA für MedR Dr. Tobias Scholl-Eickmann und RRef. Eva Hausmann, Dortmund / Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Nicht jeder Chefarzt möchte mit Eintritt seines Ruhestandes aus dem Beruf ganz ausscheiden. Während nicht verbeamtete Chefärzte nach ihrem Ausscheiden aus dem Krankenhaus bei der Fortführung ihrer ärztlichen Tätigkeit relativ frei sind, unterliegen verbeamtete Chefärzte Beschränkungen durch das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Doch auch diese können in Konkurrenz zu ihrem alten Arbeitgeber treten. |

     

    So hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin mit Beschluss vom 20. Januar 2011 im einstweiligen Rechtsschutz dem Antrag eines pensionierten Chefarztes stattgegeben, mit dem er sich gegen die Verfügung seines Dienstherrn wandte, die ihm die Fortsetzung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit im Ruhestand untersagte (Az: 7 L 306.10, Abruf-Nr. 112004).

    Der Fall

    Der Antragsteller war Beamter auf Lebenszeit beim Land Berlin und seit 1984 als Professor für Allgemeine Pathologie und Spezielle Pathologische Anatomie am Institut für Pathologie der Klinik sowie als Chefarzt beschäftigt. Daneben gründete er ein separates Zentrum, in dem vor allem Diagnostikleistungen erbracht wurden, die er im Rahmen der ihm zeitlich unbefristet erteilten Nebentätigkeitsgenehmigung privat liquidierte. Als er im Herbst 2010 in den Ruhestand trat, gründete er zur Fortführung dieser Tätigkeit ein Zentrum in privater Trägerschaft. Das Land sah darin eine unmittelbare Konkurrenz, die dienstliche Interessen beeinträchtigt und untersagte dem pensionierten Chefarzt seine Tätigkeit.