· Nachricht · Wahlleistungen
Kann die Kardioversion an nachgeordnete Ärzte delegiert werden?
FRAGE: „Ist die Kardioversion eine an ärztliches Fachpersonal delegierbare Leistung? Und gibt es im Bereich der Kardiologie eine Übersicht zum Thema delegierbare Leistungen?“
Antwort: Die Kardioversion ist ein invasiver Eingriff und keine delegationsfähige Leistung, die als Wahlleistung abgerechnet werden kann. Eine Übersicht zu delegierbaren Leistungen ist nicht bekannt. Grundsätzlich sind alle in irgendeiner Art invasive Leistungen vom Wahlarzt persönlich zu erbringen.
Quelle: ID 50941818