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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Sind freiberuflich im Krankenhaus erbrachte Wahlleistungen eines Chefarztes umsatzsteuerfrei?

    von Steuerberater Thomas Ketteler-Eising, Köln, www.laufmich.de

    | Ein Chefarzt kann Leistungen, die ihm aus seinem Liquidationsrecht zustehen, selbstständig ‒ das heißt auf freiberuflicher Basis ‒ oder unselbstständig als Arbeitnehmer des Krankenhauses erbringen. Ob er selbstständig oder unselbstständig tätig wird, hängt insbesondere davon ab, ob die Leistungen innerhalb oder außerhalb des Dienstverhältnisses mit dem Krankenhaus erbracht werden. Erbringt er die Leistungen im Rahmen seines Liquidationsrechts selbstständig, unterlägen die daraus erzielten Einnahmen eigentlich der Umsatzbesteuerung. Es sprechen allerdings stichhaltige Argumente dafür, dass auch diese Leistungen umsatzsteuerfrei sind. |

    Umsatzsteuerbefreiungen ärztlicher Tätigkeiten

    Die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung der heilberuflichen Umsätze sind sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich in der Vorschrift des § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) zusammengefasst:

     

    • § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung im Bereich der ambulanten Versorgung (Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin von Ärzten und arztähnlichen Berufen).