Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Telemedizin

    Telemetrisches Monitoring von selbst gemessenen Blutdruckwerten ‒ welche GOÄ-Ziffern kommen infrage?

    | FRAGE: „Welche Gebührenziffer aus der GOÄ kommt für die Abrechnung eines telemetrischen Monitorings von selbst gemessenen Blutdruckwerten in Betracht?“ |

     

    Antwort: Im Grunde gibt es hierfür keine Leistungsziffer. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat Abrechnungsempfehlungen und analoge Bewertungen im Rahmen der Telemedizin veröffentlicht (Deutsches Ärzteblatt, Jg. 117, Heft 26, 26.06.2020, online unter iww.de/s7616 ). Daraus kommen ggf. die nachstehenden Leistungen bei bestimmten Fallkonstellationen infrage:

     

    • Beratung durch den Arzt mittels Videoübertragung (z. B. Videosprechstunde) originär Nr. 1 GOÄ beziehungsweise Nr. 3 GOÄ

     

    • Hinweis: Die Videoübertragung (z. B. Videosprechstunde) stellt eine besondere Ausführung der Beratung mittels Fernsprecher dar und berechtigt daher zur originären Berechnung der Ziffer.

     

    • Verordnung und Einweisung in Funktionen, Handhabung sowie Kontrolle der Messungen mittels digitaler Gesundheitsanwendungen
    • analog Nr. 76 GOÄ
    Quelle: Ausgabe 04 / 2023 | Seite 1 | ID 49196287