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  • 30.09.2013 · Fachbeitrag · Radiologie

    Mehrfachberechnung von Nr. 351 GOÄ möglich

    | Viele Kostenträger wollen die Berechenbarkeit der Nr. 351 GOÄ auf maximal zweimal je Sitzung beschränken. Sie berufen dabei sich auf den GOÄ-Kommentar des Deutschen Ärzteverlages. Die dortige Auffassung, dass bei der Untersuchung von mehr als zwei Halsschlagadern nur eine Faktor­erhöhung, aber kein weiterer Ansatz von Nr. 351 GOÄ möglich sei, ist unseres Erachtens falsch. |