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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Leserforum: Ist Nr. 661 GOÄ für die telemetrische Auswertung von Daten berechnungsfähig?

    | FRAGE: Seit Kurzem macht ein Kardiologe ICD-/Defi-/Schrittmacherabfragen per Telemetrie. Der Patient übermittelt Daten, der Arzt wertet sie per Telemetrie aus. Kann man hier die Nr. 661 (Impulsanalyse, Schrittmacher) abrechnen? |

     

    Antwort: Aus unserer Sicht ist für die telemetrische Auswertung von Daten nur die Nr. 653 GOÄ (Elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem Wege) berechnungsfähig. Nr 661 setzt eine zusätzliche Impulsanalyse und ggf. einen Magnettest im Rahmen eines Patientenkontakts voraus.

     

     

    Quelle: ID 44634789