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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    COVID-19: Nr. 602 GOÄ auch mehrmals am Tag

    | FRAGE: Seit COVID-19 wird im stationären Bereich vermehrt die Nr. 602 GOÄ (Oxymetrische Untersuchung) pro Tag zu verschiedenen Uhrzeiten bis zu zehnmal erbracht. Beispiel: Ein Patient wird mit Verdacht auf COVID-19-Pneumonie stationär behandelt und es wird jeden Tag mindesten fünfmal die Nr. 602 abgerechnet. Eine private Versicherung lehnt die Erstattung ab, weil die 602 je Sitzung nur einmal berechnungsfähig sei. Und dies, obwohl wir die verschiedenen Uhrzeiten angegeben haben (z. B. 5/7/10/14/19 Uhr). Wie ist „je Sitzung“ im stat. Bereich anzusehen? Reicht die Angabe der verschiedenen Uhrzeiten? Oder kann man die 602 wirklich nur 1 x pro Tag ansetzen?“ |

     

    Antwort: Bereits die Leistungslegende von Nr. 602 GOÄ geht vom Plural, d. h. von einer Mehrfachbestimmung, aus. Damit löst bereits eine Bestimmung den Ansatz von Nr. 602 aus, bei mehreren Messungen im zeitlich engen Zusammenhang kann die Ziffer aber nicht mehrfach berechnet werden. Da die Leistungslegenden aber nicht auf einen bestimmten Zeitraum abstellen, etwa „je Tag“ oder „einmal in 24 Stunden“, kann die Leistung für die in einer Sitzung (innerhalb eines Arzt-Patienten-Kontakts, APK) erfolgten Messungen dennoch jeweils abgerechnet werden. Die Leistung kann also mehrfach an einem Tag berechnet werden, wenn in verschiedenen Sitzungen bzw. unterschiedlichen APK mit deutlichem zeitlichem Abstand gemessen wird. Auch die einschlägigen Kommentierungen zur GOÄ bestätigen diese Auffassung.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2020 | Seite 1 | ID 46744868