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  • · Fachbeitrag · Orthopädie

    Wechsel von zwei Komponenten einer Knie-TEP sind zwei Einzelleistungen oder insgesamt die Nr. 2150 GOÄ analog abzurechnen?

    FRAGE: „Ein Patient hat bereits eine künstliche Patella und eine Knie-Totalendoprothese (TEP). Nun werden der Patellaersatz und das Inlay der Knie-TEP gewechselt. Die Ziffern für den Inlaywechsel sind bekannt. In dieser Kombination ist aber unklar, ob wir Einzelleistungen abgerechnen sollten oder z .B. eine analoge Abrechnung der Nr. 2150 GOÄ versuchen können.“

     

    Antwort: Nr. 2150 GOÄ bezieht sich auf das Hüftgelenk. In Anbetracht von in der GOÄ enthaltenen Leistungspositionen für Knieeingriffe erscheint – auch in Analogie – eine entsprechende Wahl unter diesen Leistungspositionen zweckmäßiger, da sich eine Analogie nach § 6 Abs. 2 GOÄ neben Kosten und Zeitaufwand auch nach der Art des Eingriffs (Kniegelenk) richten sollte. Da hier zwei Komponenten gewechselt werden ,ist der zeitliche Aufwand sicherlich größer als der eines Eingriffs nach Nr. 2150 GOÄ, der nur eine Komponente (Hüftkopf oder Pfanne) umfasst. Deshalb würden wir hier Nr. 2145 GOÄ (Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks) als Analogbewertung für den gesamten Eingriff empfehlen.

    Quelle: ID 50804199