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  • · Nachricht · Neurologie

    Kann man für einen „5-Meter-Test“ die Nr. 796 analog GOÄ abrechnen?

    | FRAGE: „Bei einem privat versicherten Patienten haben wir den „5-Meter-Test“ durchgeführt. Der Patient geht eine 5 m lange Strecke, dreht um und geht wieder zurück. Dabei wird die Zeit gestoppt. Kann man dafür die Nr. 796 analog GOÄ für den „6-Meter-Test“ aus der Kardiologie berechnen?“ |

     

    Antwort: Die Ergometrische Funktionsprüfung Nr. 796 analog GOÄ ist eine Analogziffer der Bundesärztekammer und beinhaltet die Prüfung mittels Fahrrad- oder Laufbandergometer zur Feststellung einer Herzrhythmusstörung. Diese Leistung wird bewertet nach Nr. 650 GOÄ (EKG). Sie ist also indikationsbezogen und dürfte hier nicht infrage kommen. Am ehesten geeignet wäre hier die Nr. 826 analog GOÄ (Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung ‒ gegebenenfalls einschließlich kalorisch-otologischer Prüfung). Diese Leistung ist als Teilleistung der neurologischen Untersuchung nach Nr. 800 GOÄ neben dieser nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2022 | Seite 2 | ID 47836544