19.11.2018 · Fachbeitrag · Leserforum
Liquidationsrecht nicht an Klinikträger abtretbar?
| Ein Leser des CB Chefärzte Briefs weist darauf hin, dass das Liquidationsrecht für gesondert berechenbare wahlärztliche Leistungen seinem Wesen nach an die spezielle Arzt-Patienten-Beziehung geknüpft und daher nicht an einen Krankenhausträger abtretbar sei. Er hinterfragt insofern die neueren Chefarztverträge mit Liquidationsrecht beim Krankenhausträger und – soweit überhaupt vereinbart – die Beteiligung des Chefarztes an den Liquidationseinnahmen des Krankenhausträgers aus wahlärztlichen Leistungen. Der CB erläutert die Rechtslage. |