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  • · Fachbeitrag · Leserforum GOÄ

    HRV bei Langzeit-EKG mit Nr. 636 GOÄ analog

    | FRAGE: Kann man die Herzfrequenzvariabilitäsanalyse (HRV) beim Langzeit-EKG mit einer eigenen Ziffer abrechnen oder ist sie in der Nr. 659 GOÄ enthalten? |

     

    Antwort: Die Abrechnung der HRV erfolgt üblicherweise mit Nr. 636 GOÄ analog und bereitet im Allgemeinen kaum Probleme. Vereinzelt beanstanden jedoch einige Versicherer in letzter Zeit diese Leistung. Grund hierfür ist vermutlich die Kommentierung praxisrelevanter Analogberechnungen des PKV-Verbands, die den Versicherungen zur Argumentation dient:

     

    „Die Herzfrequenzvariabilitäsanalyse (= Herzratenvariabilitätsanalyse (HRV)) wird im Rahmen eines EKG durchgeführt. Sie ist Komponente der Auswertung des Herzstrombildes. Die GOÄ-Legende konkretisiert die Auswertung des Herzstrombildes nicht bezüglich der einzelnen Komponenten. Folglich ist jede Auswertungskomponente mit der für das EKG zu berechnenden GOÄ-Nr. abgegolten. Ein ggf. erhöhter Aufwand bei der Auswertung kann nur über den Steigerungsfaktor berücksichtigt werden.“