Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Leserforum

    Endoskopie: Wann sind die Nrn. 680 und 2402 GOÄ nebeneinander berechnungsfähig?

    | FRAGE: „Immer häufiger lehnen private Krankenversicherungen (PKVen) die Abrechnung der Nr. 2402 GOÄ (Probeexzision tiefliegendes Körpergewebe/Organ) neben der Nr. 680 GOÄ (Ösophagoskopie) ab. Begründung: Die Leistungen nach GOÄ Nr. 2402 seien in der Leistungslegende der GOÄ Nr. 680 enthalten. Ich halte die Berechnung der beiden Leistungen nebeneinander allerdings für möglich, wenn die Probe aus einem anderen Bereich stammt (z. B. Rachen, Lippe oder Nase). Auch mein Argument, dass dann einige Leistungen obsolet wären, wie z. B. Nr. 682 GOÄ (Gastroskopie) ließ die PKV kalt. Was meinen Sie?“ |

     

    Antwort: Erfolgt die Probeexzision im Rahmen der eigentlichen Ösophagoskopie, ist sie nicht gesondert berechnungsfähig, weil die Leistungslegende schon eine Probeexzision enthält. Probeexzisionen unabhängig von einer Endoskopie an anderer Stelle sind selbstverständlich berechnungsfähig.

     

    PRAXISTIPP | Wenn Sie die Nr. 2402 GOÄ für eine Probeexzision an anderer Stelle abrechnen, geben Sie den Ort der Entnahme auf der Rechnung an. Dadurch  sorgen Sie beim Kostenträger für Transparenz.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2018 | Seite 2 | ID 45038529