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  • · Nachricht · Laboruntersuchungen

    Koronarangiographie: Wie ist ein ACT-Schnelltest zu berechnen?

    | FRAGE: „Während einer Koronarangiographie wurde bei einem Patienten zehnmal eine ACT Schnelltestmessung durchgeführt. Gibt es dafür eine GOÄ-Ziffer?“ |

     

    Antwort: Es handelt sich hierbei offenbar um ein automatisches System zur Gerinnungsdiagnostik als Point-of-Care-(POCT-)Testung. Diese Leistung würden wir der Nr. 3946 GOÄ (Partielle Thromboplastinzeit) zuordnen.

     

    • Nr. 3946 GOÄ: Inhalt und Bewertung
    Leistung
    Punkte
    1,0-fach
    1,15-fach
    1,3-fach

    Partielle Thromboplastinzeit (PTT, aPTT), Doppelbestimmung: Laboratoriumsuntersuchungen der Abschnitte M I, M II und M III (mit Ausnahme der Leistungen nach den Nummern 3980 bis 4014) im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435 sind nur nach Nummer 437 berechnungsfähig. Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 437 berechnungsfähig.

    70

    4,08 Euro

    4,69 Euro

    5,30 Euro

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 2 | ID 47167317