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  • · Fachbeitrag · Labordiagnostik

    Mikronährstoffanalyse ‒ wie abrechnen?

    | FRAGE: „Wie kann man eine Mikronährstoffanalyse nach GOÄ abrechnen?“ |

     

    Antwort: Für eine Mikronährstoffanalyse kommen unterschiedliche GOÄ-Positionen in Betracht, je nach Umfang der Analyse, sodass eine generelle Ziffernempfehlung nicht gegeben werden kann. Neben Blutentnahme (Nr. 250 GOÄ) und Beratung (Nr. 1 GOÄ) kommen zunächst Blutbild (Nr. 3550 GOÄ) und Elektrolyte (Nrn. 3555‒3558 GOÄ) in Betracht, daneben Eisen (Nr. 3620 GOÄ) und Magnesium (Nr. 3621 GOÄ) sowie Immunglobuline (Nrn. 3571 und 3572 GOÄ), Zink (Nr. 4135 GOÄ), Selen (Nr. 4134 GOÄ), Vitamine, z. B. Vitamin D (Nr. 4138 GOÄ), Vitamin B12 (Nr. 4140 GOÄ).

     

    Wichtig | Die Kosten werden i. d. R. nicht von Versicherern getragen, sondern stellen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) dar. Leistungen nach den Abschnitten M. III. und M. IV. GOÄ, die von einem Fremdlabor erbracht werden, können nicht als eigene Leistungen berechnet werden, sondern müssen vom beauftragten Labor dem Patienten direkt berechnet werden.

    Quelle: ID 50526864