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  • · Fachbeitrag · Kardiologie

    Patient entscheidet sich erst nach Diagnostik für stationäre Aufnahme – sind diagnostische Leistungen ambulant abrechenbar?

    FRAGE: „Ein Privatpatient war in unserer kardiologischen Chefarztambulanz. Es wurden Laborwerte abgenommen und eine Farbdopplerechokardiografie (gegen 11:35 Uhr) durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Laborwerte wurde dem Patienten mitgeteilt, dass eine stationäre Aufnahme dringend indiziert sei. Entgegen des ausdrücklichen ärztlichen Rats ging der Patient gegen 13:00 Uhr nach Hause. Am selben Tag kam er 15:18 Uhr dann doch zur stationären Aufnahme. Können wir die Erherung der Laborwerte und die Farbdopplerechokardiographie ambulant abrechnen?“

     

    Antwort: Aus unserer Sicht können die Leistungen der kardiologischen Ambulanz auch als ambulante Leistungen abgerechnet werden, da der Patient zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ja offensichtlich noch keinen Aufnahmeantrag mit der Klinik unterzeichnet wurde. Somit ist mit der Erhebung der Laborwerte und der Durchführung der Farbdopplerechokardiografie keine vorstationäre Behandlung erfolgt. Eine vorstationäre Behandlung setzt eine entsprechende Planung der stationären Aufnahme des Patienten und damit einen Aufnahmeantrag, bereits zu Beginn der vorstationären Leistungen voraus, was ja hier offensichtlich nicht der Fall war.

    Quelle: ID 50682434