Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kardiologie

    Kardioversion mit Monitorüberwachung ‒ wie abrechnen?

    | FRAGE: „Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es für die Kardioversion mit anschließender Monitorüberwachung?“ |

     

    Antwort: Die Kardioversion kann nach Nr. 430 GOÄ (Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation und/oder -Stimulation des Herzens) berechnet werden. Die anschließende Monitorüberwachung ist mit Nr. 650 GOÄ (Elektrokardiographische Untersuchung zur Feststellung einer Rhythmusstörung und/oder zur Verlaufskontrolle ‒ gegebenenfalls als Notfall-EKG) berechnungsfähig. Voraussetzung ist, dass auch ein Ausdruck zur Dokumentation erfolgt.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2022 | Seite 1 | ID 48629015