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    Narkoseeinleitung vor „normaler OP“: Ist die Nr. 62 GOÄ analog berechnungsfähig?

    | FRAGE: Kann bei einer „normalen OP“ für die Zeit vor der Narkoseeinleitung die Ziffer A62 (Anästhesiologisches Standby“ unter Angabe von Uhrzeiten abgerechnet werden?“ |

     

    Antwort: Im Zusammenhang mit einer Operation, die unter Narkose erfolgt, ist die Ziffer 62 analog nicht berechnungsfähig. Nach einem Beschluss des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer (online unter iww.de/s5002 ) kann die Ziffer 62 analog berechnet werden für das anästhesiologische Stand-by. Dieses ist definiert als „kontinuierliche Überwachung der Vitalfunktionen durch den Arzt für Anästhesiologie während eines diagnostischen und/oder therapeutischen Eingriffs eines anderen Arztes, ohne Narkose, einschließlich der Bereitstellung der Ausrüstung zur Behandlung von Zwischenfällen“. Auf die Wartezeit des Anästhesisten vor der Narkoseeinleitung bei einer Operation trifft diese Definition nicht zu.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 1 | ID 47432896