· Fachbeitrag · GOÄ
Beratungsleistungen in der neuen GOÄ ‒ ein erster Überblick
| In der aktuell geltenden GOÄ‘96 besteht nur eine begrenzte Möglichkeit, Beratungsleistungen über die Nrn. 1 und 3 auch bei entsprechendem Zeitaufwand abzubilden. Der vom 129. Deutschen Ärztetag verabschiedete Entwurf zur GOÄ (GOÄ-E; CB 07/2025, Seite 3 ff.) sieht dagegen wesentlich differenziertere Möglichkeiten vor. Hinzu kommt, dass Abrechnungsbeschränkungen im Behandlungsfall sowie neben anderen Leistungen weitgehend eliminiert werden sollen. Die Auswirkungen dieser Neuregelungen sind zwar erfreulich, jedoch mit einer Kostensteigerung für die Leistungserbringer verbunden, deren Auswirkungen noch nicht absehbar sind. |
Beratungsleistungen lassen sich differenzierter bewerten
Die neuen Beratungsleistungen, nach Zeitdauer unterteilt, bieten trotz Wegfall der Steigerungsmöglichkeiten der GOÄ‘96 mehr Möglichkeiten einer differenzierten Bewertung (Anm. d. Red.: Leistungsbeschreibungen im Folgenden gefettet, Anmerkungen und Zitate kursiv).
1 Persönliche Beratung durch den Arzt, Dauer unter 10 Minuten (14,11 Euro)
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