29.09.2017 · Fachbeitrag · Forderungsmanagement
Die privatärztliche Honorarforderung nach der GOÄ: Dann muss der Patient zahlen
| Immer häufiger warten Privatpatienten mit der Zahlung einer Privatliquidation, bis ihre private Krankenversicherung (PKV) die Behandlungsunterlagen geprüft und ihrerseits die Behandlungskosten erstattet hat. Diese Zurückbehaltung des Honorars betrifft Chefärzte mit und ohne Liquidationsrecht gleichermaßen: Sie wirkt sich u. a. auch auf die Beteiligungsvergütung aus (CB 09/2017, Seite 10). Bisher hat sich die Rechtsprechung zu solchen Fällen kaum geäußert. Wie die Rechtslage ist und welche Handlungsoptionen Sie als Chefarzt haben, fasst der CB zusammen. |