03.04.2019 · Fachbeitrag · Der GOÄ-Spiegel
Sonographie – 3D-Zuschlag ist berechenbar
| Schon in den Jahren 2008 und 2009 haben wir im CB Gründe dargelegt, warum bei 3D-Sonographien der Zuschlag Nr. 5377 GOÄ analog (oder alternativ der Zuschlag Nr. 5733 GOÄ analog) berechnungsfähig ist (vgl. Hinweis unten). Nach wie vor aber behaupten private Krankenversicherungen und Beihilfen, die 3D-Darstellung sei nur eine „besondere Ausführung“ der zugrunde liegenden Untersuchung und deshalb allenfalls beim Steigerungsfaktor zu berücksichtigen. |