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  • · Fachbeitrag · Alle Fachgebiete

    Untersuchung vor stationärer Aufnahme: Kann die PKV um 25 Prozent mindern?

    Frage: „Wenn Patienten einige Tage vor der geplanten stationären Aufnahme vorbereitend in der Ambulanz untersucht werden, stellt sich die Frage nach der Minderungspflicht nach § 6a GOÄ. Kann die private Krankenversicherung dann 25 Prozent Abzug verlangen?“

     

    Antwort: Ja. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 4. März 2004 (Az: B3 KR 4/03, Abruf-Nr. 052725) ist die geplante Übernachtung wesentliches Kriterium der stationären Behandlung. Da die Übernachtung im Krankenhaus zu diesem Zeitpunkt bereits geplant ist, sind die Leistungen in der Ambulanz als vorgezogener Teil der stationären Behandlung zu sehen - und somit wie diese zu mindern.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 18 | ID 30332780