Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Alle Fachgebiete

    Nr. 420 GOÄ ist nicht isoliert berechenbar

    | Ein Leser fragte, wie oft er die Nr. 420 GOÄ am Tag ansetzen könne, wenn er auf die Berechnung der Nrn. 410 bis 418 GOÄ komplett verzichtet. |

     

    Leider gar nicht. Denn die Nr. 420 GOÄ heißt „im Anschluss an eine der Leistungen nach den Nrn. 410 bis 418“. Selbst wenn man dies unzulässigerweise außer Acht ließe, ergäbe sich aber auch kein Vorteil. Die Abrechnungsbestimmung zu Nr. 420 GOÄ („kann je Sitzung höchstens dreimal berechnet werden“) bliebe.

     

    Die bis zu dreimalige Berechenbarkeit richtet sich aber nicht nach dem Datum der Leistungserbringung, sondern gilt je Sitzung.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 20 | ID 39618630