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  • · Fachbeitrag · Verordnung

    DAZ.online warnt vor Aufklebern auf Rezepten

    | Klinikärzte sollten bei Verordnungen auf Patientenaufkleber lieber verzichten. Das von der Deutschen Apotheker Zeitung betriebene Nachrichtenportal DAZ.online warnt Apotheker vor Rezepten aus Klinikambulanzen, die mit Patientenaufklebern versehen sind: Zum einen können diese Rezepte für die Apotheken Retaxationen auslösen ‒ das Gegenstück für Apotheken zur Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Ärzten. Zum anderen sind die Aufkleber schlichtweg nicht erlaubt. |

     

    Apotheker müssen bei solchen Rezepten mit Retaxationen rechnen, weil Rechenzentren diese nicht maschinell verarbeiten können. Außerdem können benötigte Angaben fehlen: Befindet sich der Aufkleber auf einem Entlassrezept, verdeckt er den roten Balken, der ein Entlassrezept als solches kennzeichnet. Zudem verstoßen Aufkleber gegen das Gebot der dauerhaften Beschriftung, so die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo).

     

    „Beim Ausfüllen von Arzneimittelrezepten verwenden Sie bitte keine Aufkleber. Die Beschriftung der Rezepte muss dauerhaft sein. Nach der Vordruckvereinbarung hat die Beschriftung des Personalienfeldes zeilen- und spaltengerecht zu sein. In Ambulanzen werden vereinzelt die gängigen Patientenaufkleber benutzt. Das ist nicht zulässig. Die Aufkleber könnten gefälscht oder getauscht werden und sind nicht maschinenlesbar.“

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 2 | ID 45192302