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  • · Fachbeitrag · Patientenversorgung

    Mangelernährung im Krankenhaus: Bundestag beschließt Pflicht zum Ernährungsscreening

    Am 06.03.2026 hat der Deutsche Bundestag das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verabschiedet und darin die Weichen für ein verpflichtendes Ernährungsscreening in deutschen Krankenhäusern gestellt: Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde aufgegeben, verbindliche Richtlinien für die systematische Erkennung von Mangelernährung bei stationären Patienten zu entwickeln. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM) begrüßt diesen Schritt als bedeutenden Fortschritt im Bereich der Patientenversorgung.

     

    Schon im Jahr 2006 hatte die „German Hospital Malnutrition Study“ (doi.org/10.1016/j.clnu.2006.03.005) auf die gravierenden medizinischen und wirtschaftlichen Folgen von Mangelernährung hingewiesen. Schätzungen zufolge sind bis zu 30 Prozent der Krankenhauspatienten, vor allem ältere Menschen, mangelernährt oder haben ein erhöhtes Risiko dafür. Mangelernährung kann schwerwiegende Folgen wie erhöhte Komplikationen nach Eingriffen, verzögerte Wundheilung und längere Krankenhausaufenthalte nach sich ziehen. Darüber hinaus verursacht sie jährlich Milliardenkosten für das Gesundheitssystem (vgl. auch Beitrag online vom 12.03.2026, Abruf-Nr. 50781499).

     

    Dr. Gert Bischoff, Präsident der DGEM, betont die Dringlichkeit eines verpflichtenden Ernährungsscreenings zur frühzeitigen Identifikation und Behandlung betroffener Patienten. Das Gesetz sieht vor, dass der G-BA bis Ende 2027 eine Qualitätssicherungs-Richtlinie erarbeitet, die unter anderem eine systematische Erkennung der Mangelernährung bei Krankenhausaufnahme sowie Vorgaben für das qualifizierte Personal und die Therapieplanung festlegt.

     

    Die breite Unterstützung aus der Fachwelt unterstreicht die Relevanz des Themas. Bereits 2023 hatten 25 medizinische Fachgesellschaften die Verbesserung der ernährungsmedizinischen Versorgung gefordert. Professor Dr. Matthias Pirlich, Vizepräsident der DGEM, hebt hervor, dass Mangelernährung ein Problem ist, das alle Fachrichtungen betrifft.

     

    Die Umsetzung des Gesetzes liegt nun in den Händen des G-BA, der von der DGEM bei der Entwicklung einer praxistauglichen und evidenzbasierten Richtlinie begleitet wird. Das Ziel ist es, die ernährungsmedizinische Versorgung nachhaltig zu verbessern und Komplikationen für viele Patienten zu vermeiden.

    Quelle: ID 50781496