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  • · Fachbeitrag · Krankenhausfinanzierung

    Krankenhausfinanzierung - verständlich erklärt: Orientierung an Fallpauschalen - das DRG-System

    von Dr. Christopher Niehues, LL.M., und Linda Winkelhaus, Betriebswirte und Krankenhausberater, HC&S AG, Münster, www.hcs-consult.de

    | Die Frage nach der Gestaltung eines Vergütungssystems ist wesentlich durch die tatsächliche Kostenstruktur sowie die gewünschten Anreize geprägt. Seit 01.01.2004 ist das System der diagnosebezogenen Fallgruppen (Diagnosis Related Groups DRGs) für alle deutschen Krankenhäuser verpflichtend. Das System sollte die Fehlanreize korrigieren, die durch die vorherige Vergütung entstanden waren. Inzwischen werden auch die Forderungen nach einer Korrektur des DRG-Systems lauter: Die damit auf die Krankenhäuser und deren Mitarbeiter übertragene Kostenverantwortung wird zunehmend als „Ökonomisierung der Medizin“ kritisiert. |

    Typischer Kostenverlauf des Krankenhausaufenthalts

    Der Großteil der Kosten entsteht durch aufwendige Untersuchungen und Eingriffe zu Beginn des stationären Aufenthalts. Das vor Einführung der DRG geltende Vergütungssystem schuf Fehlanreize: Tagesgleiche Pflegesätze verleiteten zu möglichst langen Aufenthalten der Patienten und führten im internationalen Vergleich zu extrem hohen Verweildauern. Ein grundlegender Systemwechsel war aus gesundheitsökonomischer Perspektive dringend erforderlich.

     

     

    DRG-Systeme in Europa

    Zunächst waren DRGs vor allem als Patientenklassifikationssystem zur Qualitätssicherung gedacht. Heute werden in den meisten Ländern verschiedene DRG-Systeme für Abrechnungszwecke genutzt. Der DRG-Begriff wird landesspezifisch bzw. sogar innerhalb eines Landes oft in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet. So nutzen z. B. Schweden und Finnland DRGs hauptsächlich für die Bewertung der durchschnittlichen Fallschwere in Krankenhäusern und zur Anpassung deren globaler Budgets. Frankreich und Deutschland z. B. verwenden den Begriff als Synonym für eine pauschale fallbezogene Krankenhausvergütung. Diese Unterschiede sind zum einen durch die unterschiedlichen Einführungszwecke und -zeitpunkte in den europäischen Mitgliedsstaaten bedingt. Zum anderen wurden die DRG-Systeme mit Blick auf die spezifischen Anforderungen der nationalen Gesundheitssysteme teils stark modifiziert. So ist in Europa eine heterogene DRG-Landschaft entstanden.