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  • · Fachbeitrag · Krankenhausfinanzierung

    Krankenhausfinanzierung - verständlich erklärt: Besonderheiten der Investitionsfinanzierung

    von Dr. Christopher Niehues, LL.M., und Linda Winkelhaus, Betriebswirte und Krankenhausberater, HC&S AG, Münster, www.hcs-consult.de

    | Der Begriff „Investitionsstau“ prägt die Diskussion um die Krankenhausfinanzierung seit Jahrzehnten: Spitzenmedizin erfordert neben qualifiziertem Personal und hochwirksamen pharmazeutischen Produkten eine optimale Ausstattung mit moderner Geräte- und Gebäudetechnik. Doch die Mittel, um Qualität und Innovationen zu finanzieren, sind knapp. Nicht selten wird sogar die Rückkehr zur monistischen Krankenhausfinanzierung gefordert. |

    Investitionsstau und seine Folgen

    Das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) verteilt seit 1972 die Finanzierung der Krankenhäuser auf Bundesländer und Krankenkassen (duale Finanzierung): Die Länder finanzieren die Investitionskosten der Kliniken über öffentliche Mittel, die Krankenkassen tragen die Betriebskosten. Über die letzten Jahrzehnte gerät dieses System immer stärker unter Druck: Die Fördermittel der Länder werden knapper, während der Kapitalbedarf der Kliniken steigt. Inzwischen wird der Investitionsstau auf 20 bis 50 Mrd. Euro geschätzt. Zusätzlich steigen die Gesundheitsausgaben stärker als das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Die Schere zwischen notwendigen Investitionen und tatsächlicher Förderung öffnet sich immer weiter.

     

     

    Insgesamt wird heute nur noch die Hälfte aller Investitionen aus den Landesfördermitteln finanziert. Die Krankenhaus-Investitionsquote als Quotient aus Fördermitteln und bereinigten Krankenhauskosten i. H. v. 3,5 Prozent ist mehr als unzureichend. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 lag die volkswirtschaftliche Investitionsquote in Deutschland bei 17,2 Prozent. Zum Abbau des Investitionsstaus wäre in den kommenden Jahren eine Investitionsquote von 20 Prozent erforderlich.